Als Inverkehrbringer von Gefahrstoffen muss der Bauherr dem Auftragnehmer (AN) Informationen zur Verfügung stellen, die dem Inhalt des Sicherheitsdatenblattes nach GefStoffV entsprechen. Die Verantwortung und Pflichten des Bauherrn aus den gesetzlichen Rechtsgrundlagen, dem Vergabe-, Straf-, Gefahrstoff- und Haftungsrecht (z.B. aus VOB/A, BGB, StGB, BBodSchG, DIN) werden detailliert benannt und bewertet. Der Bauherr muss die erforderlichen Grundlagen für die vom AN durchzuführende Gefährdungsbeurteilung schaffen und dokumentieren, gleichzeitig kann er damit Rechts-, Planungs- und größtmögliche Kostensicherheit erhalten.
Der Bauherr von Arbeiten in kontaminierten Bereichen als Inverkehrbringer von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung
Teil 2: Überblick über Pflichten des Bauherren und deren Rechtsgrundlagen
Tiefbau ; 120 , 8 ; 485-489
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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