Nachdem in Teil 1 (I0859975) die Entwicklung der Bolzenschweißnormung und am Beispiel aus dem geregelten Bereich der Qualifizierungsweg für das Hubzündungsbolzenschweißen mit Keramikring oder Schutzgas vorgestellt wurde, wird in Teil 2 auf die Auswertung der Prüfungen eingegangen. Bolzenschweißungen müssen frei sein von unzulässigen Unregelmäßigkeiten, wie Unterschneidungen und Einschnürungen. Bei höheren Qualitätsanforderungen darf sich ein Einzelfehler auf maximal 20 % des Bolzendurchmessers erstrecken, eine unverschweißte Fläche darf höchstens 5 % (10 % bei Standard-Qualitätsanforderungen) betragen. Bei der Sichtprüfung werden vor allem Form und Oberflächenaussehen des Schweißwulstes untersucht. Eine Biegeprüfung soll die Zähigkeit der Verbindung und damit die gewählten Schweißparameter kontrollieren. Makroschliffe dienen zur Beurteilung der Einbrandform. Bei der Zugprüfung wird die Bolzenschweißung in Bolzenrichtung bis zum Zug belastet. Eine Durchstrahlung ist nur bei Ermüdungsbeanspruchung der Bolzen erforderlich. Die genannten Prüfungen sowie die Fertigungsüberwachung und Korrekturmaßnahmen werden behandelt.


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    Titel :

    Zur Qualitätssicherung beim Bolzenschneiden - Was sagt die DIN EN ISO 14 555:2006 dazu?


    Untertitel :

    Teil 2



    Erschienen in:

    der praktiker ; 60 , 7-8 ; 258-262


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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