Die Richtlinien der EU zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer wurden in Österreich durch das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz 1994 und diesbezügliche Durchführungsverordnungen umgesetzt. Die ergänzenden Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer im Gefahrenraum der Gleise wurden vom Bundesminister für Verkehr in der Eisenbahn-Arbeitnehmerinnenschutzverordnung (EisbAV) 1999 zusammenfassend geregelt. Das österreichische Verkehrs-Arbeitsinspektorat arbeitet auf diesem Gebiet eng mit den zuständigen Institutionen der BRD zusammen, sodass die diesbezüglichen Regelungen beider Länder in weiten Bereichen abgestimmt sind. Behandelt werden Rahmenbedingungen, Behörden, EisbAV, Maßnahmen zur Sicherung von Bauarbeiten, der Begriff Bauarbeiten, einzelne Sicherungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen im Tunnel und Maßnahmen im österreichischen Netz.
Die Sicherung von Bauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise in Österreich
Tiefbau ; 120 , 7 ; 410-414
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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