Die Ende 2009 in Kraft tretende EU-Verordnung 1370/2007 ermöglicht es den Kommunen, sich auch künftig auf rechtlich stabiler Basis aufgrund der zulässigen Inhouse-Vergabe im ÖPNV zu engagieren. Eckpunkte der Inhouse-Vergabe sind: Kontrolle über das Unternehmen; Keine Beteiligung an Wettbewerbsverfahren andernorts; Überwiegend selbst erbrachte Verkehrsleistung; Beachtung von Transparenzgeboten. Diese Vergabeform ist für Kommunen, die über ein eigenes und effizient wirtschaftendes Verkehrsunternehmen verfügen, ökonomisch vorteilhaft. Es ist Sache der Verkehrspolitik, für die Inhouse-Vergabe die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen (Konstanz der Finanzausstattung, Beibehaltung bewährter Förderinstrumente, Zweckbestimmung der Fördermittel, Entbürokratisierung).


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    Titel :

    Inhouse-Vergabe - die zielführende und effiziente Option für Kommunen



    Erschienen in:

    Bus & Bahn ; 42 , 7-8 ; 3-4


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch