Im Januar 2007 ist eine neue EU-Verordnung über Tiertransporte in Kraft getreten. Zwischen den Mitgliedstaaten bestand erhebliche Uneinigkeit, wie weit der Tierschutz in diesem Bereich gehen sollte, und die Tierschutzverbände halten die Vorschriften nach wie vor für unzureichend. Nach der neuen Verordnung benötigen die Verkehrsunternehmen für Tiertransporte eine besondere Zulassung. Außerdem müssen die Mitarbeiter geschult und die Fahrzeuge angemessen ausgestattet werden. Weitere Regelungen betreffen z. B. die Transportfähigkeit der Tiere, das Verladen, das Füttern und Tränken, den Umgang mit den Tieren und die Transportdauer.
Tiertransporte und Tierschutz im Europäischen Recht
Transportrecht ; 31 , 6 ; 230-238
2008-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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