Während in vielen Ländern wie USA, Kanada, Russland, China, Südafrika und Norwegen Güterzüge mit einem Bruttogewicht zwischen 10000 und 30000 t und einer Länge von teilweise mehr als 2 km gefahren werden, ist dies in Deutschland nicht möglich. Bei der DB ist entsprechend der Richtlinie 408 "Züge fahren und Rangieren" die Länge eines Zuges einschließlich Triebfahrzeuge auf maximal 740 m begrenzt. In Abhängigkeit von der Art der Wagen bedeutet dies 35 bis 50 Wagen pro Zug. Grenzen für größere Züge ergeben sich aber auch aus der technisch veralteten Schraubenkupplung und der Steuerung der pneumatischen Bremse. Die Beförderung von doppelstöckig beladenen Containerwagen ist wegen des gegebenen Umgrenzungsprofils nicht möglich. Am Beispiel eines Zuges mit doppelstöckigen Autotransportwagen wird unter Berücksichtigung vorhandener Achszählvorrichtungen (maximal 250 Achsen pro Zug) vorgeschlagen, derartige Züge mit einer Länge von 1500 m und mehr zu fahren, wobei die begrenzte Länge der Zugbildungsgleise durch spezielle Rangierfahrten ausgeglichen wird. Ebenso wird der Einsatz der automatischen Mittelpufferkupplung Transpact von der Fa. Faiveley, die mit der konventionellen Schraubenkupplung kompatibel ist, vorgeschlagen. Es werden verschiedene neue Betriebssysteme untersucht.
New rail freight traffic for 2015
Neuer Schienengüterverkehr für 2015
European Railway Review ; 14 , 3 ; 82-86
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Englisch
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