Solange die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird, sind für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben zu entrichten. Die Abgrenzung zwischen Sach- und Barlohn kann aber insbesondere bei der Ausgabe von Gutscheinen problematisch sein. So stellen diese grundsätzlich nur dann Sachlohn dar, wenn die Ware konkret bezeichnet ist und kein Geldbetrag genannt wird. Diese Voraussetzungen kann auch ein Tankgutschein erfüllen, doch ist die Überlassung von Tankkarten des Arbeitgebers in den meisten Konstellationen als Barlohngewährung anzusehen.


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    Titel :

    Steuerliche Behandlung von Gutscheinen und Tankkarten unter Beachtung der 44 €-Sachbezugsfreigrenze


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 25 ; 1346-1349


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch