Die Vergütung der Arbeitnehmer wird in Deutschland traditionell entweder einzel- oder tarifvertraglich geregelt. Dabei gelten Tarifverträge grundsätzlich nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, können aber unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für bestimmte Branchen ermöglicht es das Arbeitnehmerentsendegesetz zudem, den tariflichen Mindestlohn auch auf aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer zu erstrecken. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang einige ungeklärte Rechtsfragen, so dass über die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für Mindestlöhne diskutiert wird.
Mindestlohn im Blick behalten
Personalwirtschaft ; 35 , 6 ; 59-61
2008-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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