Mit der Herausgabe der Richtlinie 301 (gültig ab 14.12.2008) entfallen die bisherigen Signalbücher DS 301 (gültig für den Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn) und DV 301 (gültig für den Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn) sowie 301 DS/DV (Gemeinsames Signalbuch). Auch den nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist eine Anwendung dieser Richtlinie auf ihren Netzen möglich. Anstelle der Signale der DV 301 Zs 4 (Richtungsanzeiger), Zs 7 (Gegengleisanzeiger) und Zs 11 (Vorsichtsignal) treten die bisher im Geltungsbereich der DS 301 angewendeten Signale Zs 2, Zs 6 nd Zs 7. Das Signal Wn 7 (bedeutet, Gleissperre ist abgelegt) ist neu eingeführt worden. Das Signal Sh 2 wird künftig einheitlich als Abschlusssignal an allen Stumpfgleisen anwendbar sein. Die Regeln für das Geben der sichtbaren Zeichen der Rangiersignale Ra 1 bis Ra 5 sind vereinfacht und die bisherige Regel der DS 301 AB 132 und DV 301 § 30a (3) und (4) zum geben des Signals Zp 1 bei Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen konkretisiert worden. Der Beitrag stellt diese und andere Veränderungen, die sich aus der Einführung der Richtlinie 301 ergeben, dar.


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    Titel :

    Die neue Richtlinie 301: Signalbuch


    Untertitel :

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    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 36 , 4 ; 44-47


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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