Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Scheinselbstständigkeit von Interviewern eines Marktforschungsinstituts setzt auch Maßstäbe für die Transportbranche. Lkw-Fahrer sind nur dann selbstständig, wenn sie u. a. Unternehmerrisiko tragen, Unternehmerinitiative entwickeln können, ihre Arbeitszeit selbst einteilen können und grundsätzlich auch anderen Kunden ihre Dienste zur Verfügung stellen. Der Beitrag schildert den Sachstand und die Prüfkriterien des Bundesfinanzhofs sowie der Rentenversicherung.
Unwissenheit schützt nicht
Scheinselbstständigkeit
trans aktuell ; 16 ; 13
2008-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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