Im Oktober 2006 trat das Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) in Kraft. Danach wird u.a. eine berufliche Weiterbildung zur Pflicht, Umfang und Inhalt der Schulungsmaßnahmen sind im Gesetz definiert, bis September 2014 muss das auch zeitlich vorgegebene Schulungsprogramm von jedem LKW-Fahrer absolviert sein. Die für die Weiterbildung qualifizierten Ausbildungsstätten stellen derzeitig bei Unternehmen und Fahrern eine deutliche Zurückhaltung fest, machen aber wegen der hohen Zahl der zur Schulung verpflichteten Fahrer aus Kapazitäts- und Termingründen auf mögliche Engpässe in der Endphase der gesetzlich vorgegebenen Frist aufmerksam. Wie die Branche die Finanzierung der Weiterbildung umsetzen wird, ist zur Zeit noch nicht absehbar. Zur Bearbeitung des Lehrstoffes Weiterbildung ist eine fünfbändige Broschürenreihe, ein elektronisches Lehrprogramm und ein entsprechendes Trainerhandbuch auf dem Markt.
Man lernt nie au
Weiterbildung
Güterverkehr ; 57 , 3 ; 24-27
2008-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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