Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre zu überprüfen, ob eine Anpassung der Betriebsrenten erforderlich ist. Diese Prüfung kann für alle im Betrieb gezahlten Renten zu einem einheitlichen Termin erfolgen. Den Maßstab bildet die Teuerungsrate, die für den Dreijahreszeitraum von 2005 bis 2008 insgesamt bei 6,4 % lag. Die Erhöhung darf aber geringer ausfallen, wenn die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer des Unternehmens ebenfalls weniger stark angestiegen sind. Schließlich kann auch die schlechte wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers einer Erhöhung entgegenstehen, doch ist dann später eine so genannte "nachholende Anpassung" vorzunehmen.
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2008
Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2005/2008 bzw. ab Rentenbeginn
Der Betrieb ; 61 , 5 ; 237-242
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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