Ein Mitarbeiter aus dem Bereich allgemeines Leistungsrecht bei der EUK geht Fragen nach, die die Auswirkungen von Alkoholkonsum am Arbeitsplatz aus unfallversicherungsrechtlicher Sicht beleuchten. Neben den Bestimmungen der DB AG, wie Tarifverträge, Konzernbetriebsvereinbarung Sucht und des BEV kommen in den Unfallverhütungsvorschriften im Zusammenhang mit Alkoholkonsum die "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) zum Tragen. Grundpflicht des Arbeitgebers ist es u. a. erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen etc. zu treffen. Zu den Maßnahmen kann z. B. auch ein absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz zählen. Bei Unfallanzeigen muss seitens der EUK geklärt werden, ob Alkoholkonsum zur Unfallverursachung beigetragen hat. Sollte das der Fall sein, so hat dies Konsequenzen auf die Haftung und die Leistungen des Unfallversicherungsträgers. Weitere Fragen behandeln u. a. den Einfluss der Alkoholmenge auf die Leistungsgewährung der Unfallversicherer und die Sachlage bei Wegeunfällen unter Alkoholeinfluss. Für weitergehende Informationen wird auf die Website der EUK unter der Rubrik "Prävention/Regelwerk/Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV-R)" verwiesen.
Alkohol und Unfallversicherungsschutz
EUKDialog ; 1 ; 4-6
2008-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit
IuD Bahn | 2007
Haftpflichtereignis und gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Online Contents | 1996
|Junge Menschen : Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Haftungsprivilegierung
Online Contents | 2017
|Rechtsproblematik: Unfallversicherungsschutz in Pausen und Wendezeiten
IuD Bahn | 2006
|