Wird ein Arbeitgeber insolvent, so gewährleistet der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer. Eine Umstellung des Finanzierungssystems des PSVaG führt jetzt dazu, dass die beitragspflichtigen Arbeitgeber zu einer Einmalzahlung herangezogen werden. Diese dient zwar der Finanzierung der bereits in der Vergangenheit eingetretenen Insolvenzen, doch ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots dennoch fraglich, ob auch diejenigen Arbeitgeber zahlungspflichtig sind, deren Beitragspflicht vor der Gesetzesänderung vom 12.12.2006 (z. B. durch Ausscheiden des einzigen Arbeitnehmers) geendet hat.
Betriebliche Altersversorgung: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkend erhobener Beiträge zur Insolvenzsicherung nach § 30i BetrAVG?
Der Betrieb ; 60 , 49 ; 2713-2716
01.01.2007
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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