Tatbestand war eine sich am 1. Dezember 1993 in Frankreich ereignete Zugkollision, bei der vier Reisende getötet und fünfundzwanzig verletzt wurden. Ursache dafür war das Entgleisen eines Zuges, vorsätzlich verursacht durch einen damals sechzehnjährigen Jugendlichen. Das Zivilurteil vom 1. Dezember 1996 ordnete aufgrund einer zivilrechtlichen Klage der SNCF ein Gutachten zur Sachschadensfeststellung an. Die von der SNCF geleisteten Entschädigungen an die Opfer von Personenschäden sollten zu zwei Dritteln von der Versicherung der Eltern des Verusachers getragen werden. Die Versicherung verklagte die SNCF zur Rückerstattung eines Drittels des von ihr an die Opfer gezahlten Betrages. Dem wurde stattgegeben, wogegen die SNCF ihrerseits Berufung einlegte. Nach weiterem Hin und Her wurde das Urteil zur Rückerstattung eines Drittels der gezahlten Entschädigungen durch die SNCF an die Versicherung bestätigt. Die Begründung dafür ist im Beitrag dargelegt. Obwohl das gefällte Urteil keine Parallelen zu Bestimmungen zum COTIF zulässt, gibt es dabei doch aufschlussreiche Erkenntnisse, die die Haftung in Fällen betreffen, in denen der Schaden durch die Infrastruktur verursacht wurde, das schädigende Ereignis auf ein Verhalten Dritter zurückzuführen ist und in denen der Betreiber seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist.


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    Titel :

    Cour d'Appel de Paris - Urteil vom 14.12.2005


    Untertitel :

    Unfall wegen eines Gegenstandes auf den Gleisen - Rückgriff des Versicherer


    Weitere Titelangaben:

    Cour d'Appel de Paris - Ruling of 14.12.2005 - Accident caused by an object on the line - insurer's recourse




    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch