Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben die Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren zunächst keine herausgehobene Stellung. Um so wichtiger ist es, dass der Betriebsrat als erster Ansprechpartner professionell reagiert und auch den notwendigen Rechtsrat einholt. Der Beitrag erläutert die Grundlagen des Insolvenzverfahrens aus Arbeitnehmersicht u. a. unter den Stichpunkten Insolvenzantrag, Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzgeld.
Das war´s!
Arbeitnehmeransprüche in der Insolvenz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 12 ; 721-725
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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