Da beim Eisenbahnbetrieb immer eine Betriebsgefahr unterstellt wird, ist die Größe des Risikos zu ermitteln. Das kann in Form einer Risikoanalyse geschehen. Zeigt das Ergebnis der Analyse, dass ein Prozess das allgemeine Risiko nicht nennenswert erhöht (d. h. wenn der Wert der Regel niedriger ist als die minimale endogene Mortalität MEM), dann gilt es als akzeptabel. Eine weitere Methode geht davon aus, dass, wenn ein Verfahren über Jahre ohne Beanstandung angewandt wird, das Restrisiko, das damit verbunden ist, ebenfalls akzeptiert wurde. Einmal eingeschätzte Risiken behalten nicht immer für die Lebensdauer der Prozesse oder Komponenten ihre Gültigkeit, weil sie Veränderungen ausgesetzt sind. Deshalb ist eine ständige Risikokontrolle während der gesamten Einsatzzeit oder Lebensdauer erforderlich. Diese Risikokontrolle wird bei Eisenbahnen im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems vorgenommen bzw. durch den Eisenbahnbetriebsleiter gewährleistet und dokumentiert. Zur Vereinheitlichung der angewandten Methoden der Risikoanalysen soll die Richtlinie 451.0000 "Betriebliche und technische Risikoanalysen im System Bahn" nach einjähriger Versuchsanwendung im Juli 2008 in Kraft gesetzt werden.
Risiko: Erlaubt oder nicht? Wie gehen wir mit dem Risiko um?
Deine Bahn ; 35 , 12 ; 2-5
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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