Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) stellt u. a. sicher, dass die gesamte Eisenbahninfrastruktur von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei genutzt werden kann. Wenn ein EVU beispielsweise gegenüber einem anderen bei der Vergabe von Trassenkapazität benachteiligt würde, würde die BNetzA einschreiten. Deshalb prüft die BNetzA regelmäßig die Infrastruktur-Benutzungsbedingungen der verschiedenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EVU) vor ihrem Inkrafttreten. Von Bedeutung sind dabei die Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG als größten Infrastrukturbetreiber in Deutschland. Wenn einzelne Bestimmungen der SNB für diskriminierend befunden werden, kann die BNetzA auch nach deren Inkrafttreten einschreiten. Ein weiteres zentrales Tätigkeitsfeld ist die Entgeltkontrolle. Der Beitrag befasst sich mit den Zielen und Grenzen einer angemessenen Marktregulierung im Schienenverkehr.


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    Titel :

    Die Ziele und die Grenzen einer angemessenen Eisenbahnregulierung


    Beteiligte:
    Fried, Joachim (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 35 , 11 ; 7-13


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch