Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Bonn. Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post umbenannt in Bundesnetzagentur. Die die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Eisenbahnrechts über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur ist die Bundesnetzagentur seit dem 01.01.2006 verantwortlich. Die Regulierung im Bereich der Eisenbahnen besteht zum einen aus der Zugangsregulierung (Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zum Schienennetz und zu den Serviceeinrichtungen), zum anderen aus der Entgeltregulierung (Verhinderung überhöhter oder prohibitiv wirkende Nutzungsentgelte). Rechtsgrundlagen zur Regulierung der Bahnstromfernleitungen in AEG und EnWG sind noch umstritten. Neben dem Marktführer DB Netz AG unterliegen dem Regulierungssystem etwa 350 weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen und insgesamt fast 900 Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuell diskutierten Themenschwerpunkte der Eisenbahnregulierung.
Aktuelle Aspekte der Eisenbahnregulierung
Deine Bahn ; 35 , 11 ; 2-6
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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