Die neue, am 1. Juni 2007 in Kraft getretene EG-Verordnung REACH - REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) - ist direkt geltendes Recht und muss nicht in nationales Recht umgewandelt werden. REACH unterscheidet nicht mehr zwischen Neu- und Altstoffen, sondern fordert, dass alle chemischen Stoffe, die in der Größenordnung ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, nur bei genügender Kenntnis ihrer Stoffeigenschaften in größeren Mengen in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die notwendigen Daten müssen von den Herstellern bzw. den Importeuren bereitgestellt werden. Mit der Registrierung sollen die zur Bewertung erforderlichen Daten der von der Registrierungspflicht betroffenen Stoffe vorgelegt werden. Die nach dem bisher geltenden Chemikalienrecht bereits angemeldeten Neustoffe gelten als registriert. Stoffe, denen eine Übergangsfrist für die Registrierung bis spätestens 01.06.2018 zugestanden wird, müssen im Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis 1. Dezember 2008 vorregistriert werden. Die REACH-verordnung gilt nicht für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr.
Neues europäisches Chemikalienrecht: EG-Verordnung "REACH"
Das Warnkreuz ; 3 ; 17
2007-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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