Wenn Betrüger Waren bestellen, die sie nicht bezahlen wollen, so versuchen sie häufig, diese unter einer Scheinadresse in Empfang zu nehmen. Dazu kann z. B. eine Person vor dem angegebenen Haus auf die Lieferung warten, oder ein leerer Briefkasten wird genutzt, um an den Abholschein zu gelangen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Frachtführer seinen Vertrag mit dem Versender ordnungsgemäß erfüllt hat. Mehrere Gerichte haben dies bejaht, da die Ware schließlich an den Besteller ausgeliefert worden sei. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander, die das Betrugsrisiko allein dem Versender zuweist.


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    Titel :

    Zur Haftung des Frachtführers bei betrügerischen Bestellungen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 30 , 7/8 ; 303-306


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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