Während die Eisenbahnverkehrsordnung früher jegliche Schadenersatzansprüche für Verspätungen ausschloss, hat im Juli 2006 eine Änderung des Übereinkommens über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) dazu geführt, dass nunmehr die Übernachtungskosten erstattet werden, wenn die Reise am fraglichen Tag nicht mehr fortgesetzt werden kann und dies nicht auf höherer Gewalt beruht. Weiterhin sehen die Beförderungsbedingungen der DB AG seit Oktober 2004 eine teilweise Erstattung des Fahrpreises vor, wenn im Fernverkehr eine Verspätung von mehr als sechzig Minuten eintritt. Ergänzend gibt der vorliegende Beitrag einen Überblick über verschiedene Gesetzgebungsinitiativen.
Fahrgastrechte im Eisenbahnfern- und -nahverkehr (Stand der Gesetzgebung)
Transportrecht ; 30 , 6 ; 226-231
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Fahrgastrechte im Eisenbahnfern- und -nahverkehr (Stand der Gesetzgebung)
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