Das frühere Postgesetz schloss die Haftung für gewöhnliche Briefsendungen weitgehend aus. Inzwischen finden sich vergleichbare Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG, doch wird die Frage nach der Haftung im Hinblick auf das bevorstehende Ende des Briefmonopols erneut aktuell. Ein genereller Haftungsausschluss ist unzulässig, aber die Haftung kann auf den Zeitraum ab der Briefkastenleerung beschränkt werden; auch eine Begrenzung des Haftungsumfangs auf ca. 50 bis 100 Euro ist akzeptabel. Den Verlust oder die Beschädigung des Briefes hat grundsätzlich der Anspruchsteller zu beweisen.


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    Titel :

    Haftungsrechtliche Gesichtspunkte bei Verlust und Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen


    Beteiligte:
    Helmrich, Jan (Autor:in)

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 30 , 5 ; 188-193


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch