Bei der 2005 erfolgten Reform des italienischen Güterkraftverkehrsrechts wurden die Margentarife abgeschafft, so dass die Vergütung des Frachtführers jetzt frei festgelegt werden kann. Der Transportvertrag bedarf außerdem künftig der Schriftform, und unter bestimmten Voraussetzungen haben auch der Auftraggeber und andere Transportbeteiligte für beim Transport begangene straßenverkehrsrechtliche Verstöße einzustehen. Weiterhin wurden die Obergrenzen für die Haftung des Frachtführers geändert. Der vorliegende Beitrag geht auch darauf ein, was diese Neuerungen für ausländische Transportunternehmer bedeutet, die in Italien Waren befördern.


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    Titel :

    Die Reform des italienischen Güterkraftverkehrsrecht


    Untertitel :

    Reglementierte Liberalisierung und praktische Folgen für ausländische Vertragsparteien


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Transportrecht ; 30 , 5 ; 177-181


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch