Die Beschäftigung von Arbeitslosen in so genannten "Arbeitsverhältnissen mit Mehraufwandsentschädigung" oder "Ein-Euro-Jobs" nach § 16 Sozialgesetzbuch II setzt voraus, dass eine zusätzliche Arbeit verrichtet wird, die zudem im öffentlichen Interesse liegt. Daher kommen als Träger der Maßnahme vor allem Kommunen und gemeinnützige Organisationen in Frage. Setzen diese jedoch die "Ein-Euro-Jobber" rechtswidrig als billige Arbeitskräfte für andere Aufgaben ein, so kann ein privates Konkurrenzunternehmen unter Umständen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Unterlassung oder Schadenersatz verlangen.


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    Titel :

    Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen den Einsatz von "Ein-Euro-Jobbern"


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 38 ; 2075-2079


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch