Der Tarifkonflikt zwischen der DB AG und der GDL hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, im Schienengüterverkehr die Zusammenarbeit zwischen Verlader und Frachtführer in Notfällen vertraglich zu vereinbaren. Die Risiken z. B. aus Streik als eine Art höherer Gewalt lassen sich dabei nicht im vollen Umfang auf den Frachtführer übertragen. Die klare Formulierung der Transportbedingungen, der Vorbehalt des Rechts zum Einsatz anderer Frachtführer, die Vereinbarung zusätzlicher Informationspflichten des Frachtführers und die präzise Regelung von Notlaufsystemen sind wesentlich zielführender.
Alternativen für Notfälle finden
Schienenverkehr
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 124/Beilage ; 4
2007-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Notfälle, Fluchttürme & Schleudersitze
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