Arbeitgeber stellen häufig bestimmte Leistungen an die Arbeitnehmer unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt, so dass kein Anspruch auf künftige Zahlungen entsteht. Für Sonderzuwendungen, wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist diese Vorgehensweise anerkannt, doch hat das Bundesarbeitsgericht im April 2007 entschieden, dass eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, nach der regelmäßige Gehaltsbestandsteile lediglich freiwillige Leistungen darstellen sollten, unwirksam sei. Der vorliegende Beitrag untersucht, was nach dieser neuen Rechtsprechung noch "freiwillig" gewährt werden kann, und geht dabei z. B. auf Leistungszulagen und Aktienoptionen ein.


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    Titel :

    Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers - gibt es sie noch?


    Untertitel :

    Zugleich Anmerkung zum BAG-Urteil vom 24.4.2007, DB 2007, S. 1757


    Beteiligte:
    Lingemann, Stefan (Autor:in) / Gotham, Meike (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 60 , 32 ; 1754-1757


    Erscheinungsdatum :

    2007-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers - es gibt sie noch!

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