Zur sicheren Ausführung von Transportarbeiten mit Kranen sind u. a. technisch einwandfreie und geeignete Lastaufnahmeeinrichtungen (Tragmittel, Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel) notwendig. Die Benutzung dieser Arbeitsmittel fällt unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der GUV-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (GUV-R 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb". Der Beitrag befasst sich mit Drahtseilen, Ketten sowie Hebebändern und Rundschlingen, die als Anschlagmittel bei Kranarbeiten eingesetzt werden und gibt Hilfestellung für die Auswahl und Beurteilung geeigneter Anschlagmittel sowie deren sicheren Einsatz.
Sicherer Einsatz von Anschlagmitteln
BahnPraxi ; 2 ; 9-12
01.01.2007
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Kette , Unfallverhütung , Sicherheit , Hebezeug , Seil , Anschlagmittel , Arbeitsschutz , Arbeitsmittel
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