Die öffentliche Hand unterhält mit ihren Bibliotheken, Schwimmbädern und Buslinien zahlreiche Betriebe, die der Daseinsvorsorge dienen und oftmals auf Dauer nur Defizite einbringen. Nach der bisherigen Rechtsprechung dürfen diese Defizite unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus anderen Bereichen verrechnet werden, was zu einer erheblichen Verringerung der Körperschaftsteuerlast führt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob sich die Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Handhabung von "Liebhabereien", zu denen z. B. der verlustbringende Betrieb eines Gestüts zählen kann, auf die defizitären kommunalen Betriebe übertragen lassen.
Zur körperschaftsteuerrechtlichen Behandlung dauerdefizitärer Unternehmen der öffentlichen Hand
Der Betrieb ; 60 , 30 ; 1603-1609
2007-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Verrechnung , Verlust , Einkommensteuer , Rechtsprechung , Betrieb , Staat , Gewinn
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