Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonten sparen längerfristig Zeitguthaben an, um sie für ausgedehnte Freistellungsphasen während des Erwerbslebens bzw. vor der Rente einsetzen zu können. Lohnsteuer und Versicherungsbeiträge werden bis zur Freistellungsphase gestundet und Wertguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten können nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit aufgelöst werden. Sie bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und sind, vorbehaltlich tariflicher Regelungen und entsprechender Betriebsvereinbarungen, frei verhandelbar. Wesentliche Bestandteile wie z. B. der notwendige Insolvenzschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden erläutert.
Konjunktur der Langzeitkonten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 7 ; 407-410
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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