Die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft dürfen gewöhnlich fünf Jahre im Amt bleiben, doch kann die Frist unter Umständen auch kürzer sein. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, kann es vorkommen, dass das Mandat eines vermeintlichen Aufsichtsratsmitglieds in Wirklichkeit längst erloschen ist und der Aufsichtsrat daher nicht mehr über die zur Beschlussfähigkeit erforderliche Mindestmitgliederzahl verfügt. Der Beitrag untersucht, welche Folgen das für den Jahresabschluss, die Beschlüsse der Hauptversammlung und die Bestellung des Vorstands sowie für die Haftung und die Vergütung der betroffenen Aufsichtsratsmitglieder hat.
Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft
Der Betrieb ; 60 , 26 ; 1451-1455
01.01.2007
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Aktiengesellschaft , Jahresabschluß , Frist , Vergütung , Mitglied , Vorstand , Haftung , Aufsichtsrat
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