Im Rahmen des Ausbaus einer Gleisbaustrecke wird u. a. die Eisenbahnüberführung (EÜ) erneuert, die bestehende Mauerstruktur verfestigt und die unterhalb der EÜ liegenden Tunnelbauwerks abgedichtet. Diese nachträgliche Abdichtung der Bauwerksrückseite erfolgt im Sinne der DB AG Richtlinie 804.6102 mittels Acrylatgelinjektion in den Baugrund. Neben der Abdichtung mittels Acrylatgelinjektion war eine Mikrozementsuspensionsinjektion in das Mauerwerk selbst vorzunehmen. Die bei dieser Sachlage notwendigen Arbeitsschritte sowie deren Abfolge werden detailliert erläutert. Für den weiteren Schutz des Bauwerkes wird eine Hydrophobierung empfohlen.
Nachträgliche Abdichtung am Beispiel einer Eisenbahnüberführung aus Mauerwerk
Bautechnik ; 84 , 7 ; A15-A17
2007-01-01
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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