In Fortsetzung von I0755358, I0755359 und I0755362 wird im vierten Teil der Artikelserie zunächst der Fahrplan vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzlichen Rahmenbedingungen (die vom europäischen Recht geprägt sind), betrachtet. Anschließend wird das grundsätzliche Procedere zur Erstellung eines Fahrplans beschrieben einschließlich der Angebotsplanung (Fahrplan vor der Trassenanmeldung, Anmeldung nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs, Anmeldung anderer EVU und Anmeldung für den Netzfahrplan) und der maßgebenden Fristen, Vorläufe und Fahrplanelemente (Fahrzeit, Sperrzeit, Haltezeit). Auch ein kurzfristiger Bedarf kann durch "Gelegenheitsverkehr" realisiert werden. Den 47.275 Trassenanmeldungen für den Netzfahrplan 2007 standen ca. 880.000 Trassen des Gelegenheitsverkehrs gegenüber, die von einer besonderen Gruppe von Konstrukteuren kunstvoll Tag für Tag in den Gesamtfahrplan eingefügt wurden.
Serie: Der Fahrplan von gestern bis heute
Fahrplanerstellung unter europäischem Recht
Deine Bahn ; 35 , 7 ; 41-46
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Serie: Der Fahrplan von gestern bis heute
IuD Bahn | 2007
|Serie: Der Fahrplan von gestern bis heute
IuD Bahn | 2007
|Serie: Der Fahrplan von gestern bis heute
IuD Bahn | 2007
|SLUB | 1991
|Oelfiltration gestern, heute, morgen
Kraftfahrwesen | 1998
|