Seit 01.01.2007 ersetzt das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz. Die Rechtsvorschriften zur Elternzeit wurden im Wesentlichen inhaltsgleich übernommen. Zur finanziellen Unterstützung wurde für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder in Abhängigkeit vom Nettoentgelt des daheim bleibenden Elternteils ein Elterngeld (mindestens 300 €, höchstens 1 800 €) über 12 Monate eingeführt. Wenn Vater und Mutter sich abwechseln, erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate und 300 € erhalten auch Bezugsberechtigte von Sozialleistungen. Die neuen Regelungen und die Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrates werden beschrieben.
Das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrate
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 4 ; 216-219
2007-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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