In Frankreich wurden Ende der 1950er Jahre die ersten gebührenpflichtigen Autobahnen gebaut. Im Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen einer Autobahnstrecke mit oder ohne Péage werden die öffentlichen Mittel für den gebührenfreien Abschnitt nach ministerieller Weisung mit einem Koeffizienten von 1,3 (Zweckmäßigkeitskosten, Kosten für die ungenügend vorhandenen öffentlichen Mittel) belegt. Auf dieser Weise errechnet sich leichter ein Vorteil für eine gebührenpflichtige Autobahn. Bei dieser Ausgangslage werden im Artikel zwei Berechnungsformeln zur Diskussion gestellt, deren komplexe Anwendung auf die Autobahnen seit 1955 mit Péage zum Beweis des Wertes von 1,3 des Koeffizienten führt. Charakteristisch für die Funktionsweise der Autobahnen sind die "Sociétés d'Économie Mixtes" (gemischtwirtschaftliche Gesellschaften), die bei der Vielzahl der Tätigkeiten beim Bau und laufenden Betrieb mit der Fülle der zu Bewältigung anstehenden Probleme tätig werden. Im Zusammenhang mit den Konzessionsdauern bildete sich ein Instrument für die Finanzierung heraus, stets beruhend auf den regelmäßigen Einnahmen der Autobahngebühren. Bei den Reformen des Jahres, insbesondere in Bezug auf die Mehrwertsteuer, blieb das Prinzip der Péage als Einnahme des Benutzers der Infrastruktur unangetastet.
Péage, utilité, coût d'opportunité, coût de rareté des fonds publics dans le domaine autoroutier
Autobahngebühr, Nutzen, Zweckmäßigkeitskosten, Kosten für die ungenügend vorhandenen öffentlichen Mittel im Bereich der Autobahnen
Transport ; 52 , 442 ; 105-111
2007-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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