Die Europäischen Richtlinien für den Eisenbahnbereich und deren Umsetzung in nationales Recht erfordern eine Aktualisierung der Verwaltungsvorschriften (VV) des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), u. a. die VV BAU (Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische Anlagen) und VV BAU-STE (Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und elektronische Anlagen). Im Regelfall entfällt die bislang übliche bauaufsichtliche Prüfung und Freigabe der Ausführungsunterlagen durch das EBA. Der Verzicht des EBA auf das Mitwirken im Prozess der Prüfung und Freigabe der Ausführungsplanung kann nur durch stärkere Inanspruchnahme des Betreibers der Anlage hinsichtlich seiner Betreiberverantwortung kompensiert werden. Die notwendige Einhaltung der Betreiberverantwortung müssen die Eisenbahnen des Bundes (EdB) gegenüber dem EBA durch das Offenlegen von vorhandenen, qualitätsgesicherten Verfahren belegen und bei der Überprüfung im Einzelfall nachweisen, dass dieses Verfahren bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben im Einzelfall angewendet wird. Im Beitrag wird die neue Bauaufsicht aus dem Blickwinkel der Deutschen Bahn AG vorgestellt und über erste Erfahrungen berichtet.
Neue Bauaufsicht - Erste Erfahrungen aus der Pilotierung
Prelininary experience with the "New construction supervision" pilot
Signal+Draht ; 99 , 4 ; 12-16
2007-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Neue Bauaufsicht - Erste Erfahrungen aus der Pilotierung
Tema Archiv | 2007
|Der "Neuen Bauaufsicht" folgt die "Neue Typzulassung"
IuD Bahn | 2007
|Planfeststellung und Bauaufsicht
IuD Bahn | 2005
|