Der herkömmlichen Einteilung in die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge hat die Rürup-Kommission ein Drei-Schichten-Modell gegenübergestellt. Dieses unterscheidet nach Basisversorgung (z. B. gesetzliche Rentenversicherung), zusätzlicher Versorgung (z. B. betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente) und Kapitalanlageprodukten (z. B. Lebensversicherungen), wobei jede Schicht steuerlich gesondert behandelt wird. Allerdings hat die Finanzverwaltung beschlossen, bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in die erste Schicht einzubeziehen, was auf steuersystematische sowie auf praktische Bedenken stößt.
Zur Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung nach dem Alterseinkünftegesetz
Übergang vom Drei-Säulen- zum Drei-Schichten-Modell nur halbwegs gelungen
Der Betrieb ; 60 , 11 ; 592-597
2007-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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