Am 08.03.2007 ging ein Entwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahn des Bundes, das den Börsengang der DB AG regeln soll, in die Ressortabstimmung. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass die Infrastruktur zwar für 15 Jahre treuhänderisch beim Bund verbleibt, die DB AG jedoch die Bewirtschaftung, die Erträge und die Stimmrechte erhält. Nach weiteren 10 Jahren ohne gesetzlichen Beschluss fällt die Infrastruktur an den Bund zurück, der u. U. eine Entschädigung zahlen muss. Die Bundestagsfraktion "Die Linke" sieht darin nur ein "Scheineigentum", das über Jahre keine politische Entscheidung mehr zulässt. Der Kommentar sieht noch viel Diskussionsbedarf im Detail und will auch das Modell "Integrierter Konzern im Staatseigentum" nicht mehr ausschließen, wenn SPD und Eisenbahngewerkschaft Transnet sich der DGB-Position anschließen sollten.
Bund will der Bahn Netz für 15 Jahre überlassen/DB Börsengang: Ende offen/"Scheineigentum am Schienennetz"
Neuer Entwurf für Eisenbahn-Neuordnungsgesetz in der Abstimmung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 32 ; 1, 3
01.01.2007
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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