Unter den "Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechten" des Betriebsrates versteht man die Anhörungs- und Mitwirkungsrechte sowie die eingeschränkte und die volle Mitbestimmung. Diese Rechte werden im Einzelnen erläutert. Rechtlich ist genau festgeschrieben, in welchen Bereichen und in welchem Umfang der Betriebsrat agieren darf. Das reale Betätigungsfeld teilt sich allerdings in einen "betriebspolitischen" oder praktischen und in einen rechtlichen Bereich. Außerhalb des rechtlich abgesteckten Feldes kann der Betriebsrat auch Maßnahmen mitgestalten, z. B. weil er durch Argumente überzeugt oder weil er Maßnahmen positiv begleiten soll. Seine Beteiligungsmöglichkeiten in einem Unternehmen sind demnach größer als rechtlich im Betriebsverfassunggesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz oder im Datenschutzgesetz abgesteckt. Die verschiedenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, wie uneingeschränkte und eingeschränkte Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung besitzen bzgl. der Durchsetzungsmöglichkeiten unterschiedliche "Qualität". Die einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten, die damit verbundenen Verfahren und die Grundrechte und -pflichten des Betriebsrates werden beschrieben.


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    Titel :

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    Untertitel :

    Eine Übersicht über die Qualität der Beteiligungsrechte


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 1 ; 30-33


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch