Ein multimodaler Transport liegt vor, wenn Güter mit verschiedenen Transportmitteln (z. B. per Schiff und Bahn) befördert werden und sich der Transport also in mehrere Teilstrecken gliedert, die in einem Vertrag zusammengefasst werden. Allerdings führt der Spediteur die Beförderung nicht allein, sondern mithilfe von Subunternehmern durch. Kommt es dann auf einer ausländischen Teilstrecke zur Beschädigung der Güter, so stellt sich die Frage, ob der Spediteur dafür nach deutschem oder nach ausländischem Recht haftet. Der vorliegende Beitrag untersucht dieses Problem und geht dabei insbesondere auf die historische Entwicklung des Multimodalvertrags ein.
Der multimodale Transport im historischen Zusammenhang
Transportrecht ; 29 , 5 ; 177-184
01.01.2006
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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