Betriebliche Planungsprozesse werden in den meisten Fällen aufgabenorientiert ausgeführt. Sie laufen zwar nach einer bestimmten Sachlogik ab, der Arbeitsschutz spielt dabei jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich zu beachten sind sicherheits- und/oder gesundheitsschutzrelevante betriebliche Prozesse wie Personaleinsatz, Gestaltung der Arbeitsorganisation, Arbeitsprozesse, Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, alle Beschaffungsmaßnahmen, die Neuplanung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen sowie des Einsatzes von Arbeitsmitteln (einschließlich Fahrzeuge) und Arbeitsstoffen, die Inbetriebnahme, die Instandhaltung von Arbeitsmitteln, spezielle Fertigungsprozesse, Betriebsstörungen und Notfälle, die Planung des Einsatzes von Fremdfirmen, die Qualifizierung der Beschäftigten, das betriebliche Vorschlagswesen sowie die Entwicklung neuer Produkte. Planungsprozesse können in typische Prozessschritte aufgegliedert werden (Prozessschritte, Entwicklung und Gestaltung sowie Entscheidungen). Doch wie kann der Arbeitsschutz in den Prozess integriert werden und was ist bei den einzelnen Schritten durchzuführen? Der Beitrag zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungsphase wesentlicher Bestandteil eines sicheren und menschengerechten Arbeitssystems sein muss.
Gut geplant ist halb gewonnen
EUKDialog ; 2 ; 2-4
01.01.2006
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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