Das Einkommensteuergesetz enthielt bisher die Möglichkeit, den Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz steuerlich für jeden Monat mit 1 % des Listenpreises anzusetzen. Entschied sich der Steuerpflichtige für diese Pauschalierung, so musste kein Nachweis über die konkrete Nutzung des Fahrzeugs geführt werden. Seit Mai 2006 kann diese typisierende Berechnungsmethode nur noch herangezogen werden, wenn das Fahrzeug zu über 50 % betrieblich genutzt wird. Der Beweis dafür obliegt dem Steuerpflichtigen, doch verlangt die Finanzverwaltung nicht unbedingt ein Fahrtenbuch, sondern lässt auch andere Unterlagen (z. B. Terminkalender oder Reisekostenaufstellungen) zu.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die neue 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) für privatgenutzte betriebliche KfZ - Verfassungswidrige Typisierung oder strukturelles Vollzugsdefizit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 47 ; 2537-2540


    Erscheinungsdatum :

    2006-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Erhebliches Vollzugsdefizit - Logistik

    Rumpelt,T. / Univ.Sankt Gallen,CH | Kraftfahrwesen | 2010


    Strukturelles Element

    SCOTT TIM / GOODRUM ROY / HEITPLATZ FRANK DR et al. | Europäisches Patentamt | 2019

    Freier Zugriff



    Temperaturkompensiertes, faserverstärktes, strukturelles Verbunddach

    NEWCOMB BRADLEY A / HUANG XIAOSONG / MOUROU JULIEN P | Europäisches Patentamt | 2023

    Freier Zugriff