Das Hausrecht der Eisenbahnen ist die umfassende privatrechtliche Befugnis, Gebrauch und Benutzung der Bahnanlagen und sonstiger Gebäude und Grundstücke im Eigentum der Eisenbahnen zu regeln und für das äußere Verhalten in diesem Bereich verbindliche Regeln aufzustellen. Als öffentliche Verkehrsunternehmen sind die Eisenbahnen aber nicht völlig frei, einzelnen Personen den Zugang zu versagen oder sie zum Verlassen ihrer Anlagen aufzufordern. Nur wenn das betreffende Gebäude oder Transportmittel zum öffentlichen Verkehr bestimmt ist, ist das Hausrecht eingeschränkt. Schon 1889 galt, dass unbefugtes Verbleiben auf einem Bahnsteig Hausfriedensbruch sein kann. Der Beitrag beleuchtet den Begriff "Hausrecht der öffentlichen Eisenbahnen".
Das Hausrecht der öffentlichen Eisenbahnen
EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 , 12 ; 62
2006-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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