Im September 2005 wurde mit § 93 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz die anglo-amerikanische "Business Judgment Rule" in das deutsche Recht übernommen. Diese soll den Maßstab dafür bilden, welches unternehmerische Ermessen den Geschäftsführern bzw. Aufsichtsorganen von GmbH und Aktiengesellschaft zukommt. Demnach muss eine unternehmerische Entscheidung zum Wohl der Gesellschaft und ohne den Einfluss sachfremder Interessen getroffen werden, wobei das Verwaltungsorgan auf der Grundlage angemessener Informationen und im guten Glauben zu handeln hat. Sind diese Merkmale erfüllt, scheidet eine Haftung der Organmitglieder für die Folgen der unternehmerischen Entscheidung aus.
Praktische Empfehlungen für unternehmerisches Entscheiden
Zur Anwendung der Business Judgment Rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG
Der Betrieb ; 59 , 41 ; 2189-2196
2006-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Unternehmerisches Denken ist gefordert
IuD Bahn | 1993
|Unternehmerisches Potenzial von öffentlichen Verkehrsunternehmen
IuD Bahn | 2004
|IuD Bahn | 1995
|Unternehmerisches Handeln soll aus Fachinformationen Kapital schlagen
IuD Bahn | 2000
|Wenn Millisekunden entscheiden
IuD Bahn | 1997
|