Die Errichtung eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den Rechtsgütern Eigentum des Bauherrn und Urheberrecht des Architekten. Im gerichtlichen Streit zwischen dem Architekten Meinhard von Gerkan mit der DB AG um den ohne Genehmigung des Architekten erfolgten Einbau einer Flachdecke in den Untergeschossen des Berliner Hauptbahnhofes statt der geplanten Gewölbedecken hat das Landgericht Berlin in erster Instanz am 28.11.2006 dem Architekten Recht gegeben. Der Bund Deutscher Architekten (BDA) begrüßt das Urteil als Verteidigung des Vertragsrechtes, während die DB AG Mehrkosten von etwa 40 Mio. € und eine Bauzeit von drei Jahren geltend macht.
Gericht macht das Urheberrecht zum Hüter der Baukultur/"Die Bahn hätte Millionen sparen können"
VDI nachrichten ; 60 , 49 ; 18
2006-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Urheberrecht , Berlin , Urteil , Dach , Bahnhofsgestaltung , Design , Architektur , DB AG
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