Die Gemeinden haben nach dem Baugesetzbuch für Bauland den sog. Bodenrichtwert zu ermitteln, der sich aus den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen je Quadratmeter in bestimmten Gebieten ergibt. Diese Bodenrichtwerte geben also die jeweilige Situation auf dem Immobilienmarkt wieder, so dass sich die Frage stellt, ob sie auch für die bilanzielle Bewertung von Grundstücken verwendet werden können. Der Beitrag stellt die Grundstücksbewertung nach dem Handelsgesetzbuch und nach dem internationalen Standard IFRS sowie die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten dar und spricht sich letztlich dagegen aus, die Werte einfach gleichzusetzen.
Die Eignung von Bodenrichtwerten zur Ausfüllung der bilanziellen Bewertungsmaßstäbe bei Grundstücken nach HGB und den IFRS
Sind die Bodenrichtwerte das Nonplusultra für die Ermittlung eines Vergleichswerts bei der Folgebilanzierung?
Der Betrieb ; 59 , 35 ; 1853-1861
01.01.2006
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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