In den 1990er Jahren haben Finanzdienstleistungsunternehmen häufig Privatpersonen für den Erwerb von kreditfinanzierten Immobilien gewonnen. Die Rückzahlung der Kredite sollte über Mieteinnahmen und Steuervorteile erfolgen. Diese Erwartung wurde jedoch regelmäßig enttäuscht, so dass sich die Gerichte schon mehrfach mit den sog. "Schrottimmobilienfällen" zu befassen hatten. Da die Verträge häufig in den Privatwohnungen der Anleger geschlossen wurden, stellt sich insbesondere die Frage, wie die Rückabwicklung zwischen Anleger, Kreditgeber und Immobilienverkäufer abläuft, wenn ein Widerruf nach dem (damaligen) Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist.
Ende der Rechtsprechungsdivergenz? - Entwicklung der jüngsten BGH-Judikatur zur Rückabwicklung von "Schrottimmobilien"-Geschäften
Der Betrieb ; 59 , 26 ; 1415-1419
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Kredit , Rechtsprechung , Kapitalanlage , Wohnung , Immobilien , Schuldrecht , Vertrag
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