Die betriebliche Altersversorgung kann auch in der Weise erfolgen, dass statt der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige oder ratenweise Auszahlung des Versorgungskapitals erfolgt. Ist Ratenzahlung vereinbart, so stellt sich die Frage, welche Ansprüche die Hinterbliebenen haben, wenn der Arbeitnehmer vor der vollständigen Auszahlung verstirbt. Weiterhin ist problematisch, ob auch diese Form der Altersversorgung dem besonderen Schutz des Betriebsrentengesetzes unterliegt. Die Zahlungen sind in lohnsteuerrechtlicher Hinsicht wie Ruhegelder zu behandeln und finden zudem bei der Berechnung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge Berücksichtigung.
Ratenweise Auszahlung einer Kapitalleistung der betrieblichen Altersversorgung
Der Betrieb ; 59 , 38 ; 2064-2068
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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