Die seit 01.05.2003 gültige Richtlinie der DB AG 804.6102 beschreibt die Planung, Durchführung und Qualitätssicherung von Vergelungsmaßnahmen. Durch die Entstehung einer Vielzahl von neuen Produkten auf dem Markt, die trotz Anlehnung an der Richtlinie die Erfordernisse der Richtlinie nicht erfüllten, waren Änderungen notwendig, die die Voraussetzungen deutlich machten. Im Unterpunkt "Grundsätzliches" steht z. B. jetzt in der neuen, geänderten Fassung vom 27.07.2005 ausdrücklich beschrieben: "Es dürfen nur Injektionsstoffe eingesetzt werden, die frei von organischen Lösemitteln, frei von Acrylamid und von N-Methylolacrylamid sind und von denen keine schädliche Verunreinigungen auf das Grundwasser einwirken." Anlässlich der Fortschreibung der Richtlinie der DB AG 804.6102 wird über diese Regeln zur Vergelung von Bauwerken aus der Sicht der Fachgemeinschaft für die Vergelung von Bauwerken e.V. berichtet und dabei ein bestimmtes Produkt als ungeeignet kritisiert. Ein weiterer Beitrag beschreibt die Entwicklung der Injektionsmethoden bei der nachträglichen Abdichtung von Bauwerken (Instandsetzungsfälle an unplanmäßig wasserdurchlässigen Bauwerken) nach deutschen und europäischen Normen. Schließlich wird die Sanierung der Eisenbahnüberführung Eggensteiner Straße auf der Strecke 4020 Mannheim-Karlsruhe am Bahnhof Blankenloch mit Vergelung beschrieben.
Änderungen in der DB AG Richtlinie 804.6102/Vergelungsmaßnahmen zwischen deutschen und europäischen Normen/Vergelung nach Richtlinie 804.6102 an einer Eisenbahnüberführung
Bautechnik ; 83 , 6 ; A13-A17
2006-01-01
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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