Die Altersteilzeitarbeit erfreut sich seit ihrer Einführung im Jahr 1996 großer Beliebtheit, doch verursachen derzeit verschiedene aktuelle Rechtsänderungen Schwierigkeiten. So kann die Nichtbeachtung der im Jahr 2004 erfolgten Anhebung der Altersgrenzen dazu führen, dass der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Ende der Altersteilzeit noch gar keinen Rentenanspruch hat. Ein weiteres Problem stellen die ebenfalls 2004 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Berechnung der Aufstockungsbeiträge dar, denn wenn diese zu niedrig ausfallen, werden sie dem Arbeitgeber nicht von der Bundesagentur für Arbeit erstattet und sind zudem steuer- und sozialversicherungspflichtig.


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    Titel :

    Die verpasste Rente nach Altersteilzeit


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 37 ; 2010-2015


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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