Die Altersteilzeitarbeit erfreut sich seit ihrer Einführung im Jahr 1996 großer Beliebtheit, doch verursachen derzeit verschiedene aktuelle Rechtsänderungen Schwierigkeiten. So kann die Nichtbeachtung der im Jahr 2004 erfolgten Anhebung der Altersgrenzen dazu führen, dass der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Ende der Altersteilzeit noch gar keinen Rentenanspruch hat. Ein weiteres Problem stellen die ebenfalls 2004 in Kraft getretenen Neuregelungen zur Berechnung der Aufstockungsbeiträge dar, denn wenn diese zu niedrig ausfallen, werden sie dem Arbeitgeber nicht von der Bundesagentur für Arbeit erstattet und sind zudem steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die verpasste Rente nach Altersteilzeit
Der Betrieb ; 59 , 37 ; 2010-2015
01.01.2006
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Online Contents | 1998
SLUB | 2006
|IuD Bahn | 1998
|Die verpaßte Jahrhundertchance?
DataCite | 1970
|IuD Bahn | 2006
|